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Problem mit dem Arbeitgeber? Sofortige Sicherheit durch KI-Rechtsanalyse

Ob Kündigung, Abmahnung, ausstehender Lohn oder Streit ums Arbeitszeugnis: Im Arbeitsverhältnis tauchen rechtliche Fragen oft plötzlich auf – und meist unter Zeitdruck.

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Ihr Thema im Arbeitsrecht

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Drei Wochen. Danach gilt auch eine fehlerhafte Kündigung als wirksam (§ 7 KSchG).

Wer sich gegen eine Kündigung wehren will, muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang Klage beim Arbeitsgericht erheben (§ 4 KSchG). Läuft die Frist ab, gilt die Kündigung als von Anfang an wirksam (§ 7 KSchG) – unabhängig davon, wie fehlerhaft sie war.

  • Die Frist läuft ab Zugang, nicht ab Kenntnis.Auch der Brief, den Sie erst im Urlaub öffnen, kann die Frist schon in Gang gesetzt haben.
  • Auch im Kleinbetrieb.Das Kündigungsschutzgesetz gilt in der Regel erst ab mehr als zehn Beschäftigten (§ 23 Abs. 1 KSchG) – Teilzeitkräfte zählen dabei anteilig. Die Drei-Wochen-Frist gilt trotzdem.
  • Melden Sie sich arbeitsuchend.Spätestens drei Monate vor dem Ende, bei kürzerer Kündigungsfrist innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis (§ 38 Abs. 1 SGB III). Sonst droht eine Sperrzeit.

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Dies ist keine Rechtsberatung. Ein Anwalt sollte die Ergebnisse bewerten.

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Worum geht es?

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Drei Wochen ab Zugang der Kündigung (§ 4 KSchG).Danach gilt auch eine fehlerhafte Kündigung grundsätzlich als wirksam (§ 7 KSchG). Ihr Fall wird von einer Partnerkanzlei geprüft, die auf Arbeitsrecht spezialisiert ist.

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Nach einer Kündigung haben Sie drei Wochen Zeit, sich zu wehren. Beantworten Sie ein paar kurze Fragen – Ihre KI-Rechtsanalyse liegt der Kanzlei beim Telefonat schon vor.

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Drei Wochen. Danach gilt auch eine fehlerhafte Kündigung als wirksam (§ 7 KSchG).

Wer sich gegen eine Kündigung wehren will, muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang Klage beim Arbeitsgericht erheben (§ 4 KSchG). Läuft die Frist ab, gilt die Kündigung als von Anfang an wirksam (§ 7 KSchG) – unabhängig davon, wie fehlerhaft sie war.

  • Die Frist läuft ab Zugang, nicht ab Kenntnis.Auch der Brief, den Sie erst im Urlaub öffnen, kann die Frist schon in Gang gesetzt haben.
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Was Sie mit uns anders erleben

  • Sie wissen sofort, wo Sie stehenOb Kündigung, Abfindung oder Arbeitszeugnis: Die KI-Rechtsanalyse zeigt Ihnen in Minuten, worum es rechtlich geht und was jetzt zu prüfen ist – bevor Sie mit jemandem sprechen.
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Drei Schritte, volle Kostenkontrolle.

Sie sehen bei jedem Schritt vorher, was Sie bekommen und was es kostet. Ohne Ihre Zustimmung entsteht keine Kostenpflicht.

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* Gesetzliche Obergrenze: Eine anwaltliche Erstberatung darf für Verbraucher höchstens 190 € zzgl. MwSt. kosten (§ 34 RVG). Alles darüber hinaus wird vorher schriftlich mit Ihnen vereinbart.

Vor dem Arbeitsgericht: In der ersten Instanz trägt jede Seite ihre eigenen Anwaltskosten selbst – auch wer gewinnt (§ 12a Abs. 1 ArbGG). Was das für Ihren Fall bedeutet, sagt Ihnen die Kanzlei vor dem Gespräch.

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Häufige Fragen

Wie lange habe ich Zeit, gegen eine Kündigung vorzugehen?

Drei Wochen ab Zugang der Kündigung (§ 4 KSchG). Danach gilt sie grundsätzlich als wirksam (§ 7 KSchG). Nur in Ausnahmefällen kommt eine nachträgliche Zulassung in Betracht (§ 5 KSchG). Diese Prüfung fragt Ihr Zugangsdatum ab und gibt es an die Kanzlei weiter – die Frist selbst berechnet der Funnel nicht, das macht die Kanzlei anhand Ihrer Unterlagen.

Gilt der Kündigungsschutz auch in meinem Betrieb?

Das Kündigungsschutzgesetz gilt ab mehr als zehn Mitarbeitern (§ 23 KSchG) und nach sechs Monaten im Betrieb (§ 1 KSchG). Die Drei-Wochen-Frist gilt trotzdem – auch im Kleinbetrieb kann eine Kündigung aus anderen Gründen unwirksam sein.

Bekomme ich eine Abfindung?

Einen allgemeinen Rechtsanspruch auf eine Abfindung gibt es nicht. Meistens wird sie verhandelt. Das Gesetz nennt für einen bestimmten Fall 0,5 Monatsverdienste je Beschäftigungsjahr (§ 1a KSchG) – was in Ihrem Fall realistisch ist, sagt Ihnen die Kanzlei.

Soll ich den Aufhebungsvertrag unterschreiben?

Nicht ohne Prüfung. Ein Aufhebungsvertrag lässt sich in der Regel nicht widerrufen, und er kann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auslösen (§ 159 SGB III).

Was kostet mich das Arbeitsgericht?

In der ersten Instanz trägt jede Seite ihre eigenen Anwaltskosten selbst, auch wer gewinnt (§ 12a Abs. 1 ArbGG). Gerichtskosten entstehen nur, wenn das Verfahren durch Urteil endet – bei einem Vergleich entfallen sie. Den Preis für Beratung oder Vertretung nennt Ihnen die Kanzlei vor dem Gespräch.

Zahlt meine Rechtsschutzversicherung?

Arbeitsrecht ist in vielen Policen enthalten. Ob Ihre dazugehört und ob eine Wartezeit gilt, prüft die Kanzlei anhand Ihrer Police.

Muss ich mich bei der Agentur für Arbeit melden?

Ja. Spätestens drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses, bei kürzerer Kündigungsfrist innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis (§ 38 Abs. 1 SGB III). Sonst droht eine Sperrzeit.

Muss ich meinen Fall der Kanzlei noch einmal schildern?

Nein. Ihre Antworten und die KI-Rechtsanalyse gehen automatisch an die Kanzlei und liegen ihr beim Telefonat vor. Sie steigen direkt bei den offenen Fragen ein.

Worum geht es bei Ihnen?

Wählen Sie Ihr Anliegen – die nächsten Fragen sind dann schon auf Ihren Fall zugeschnitten.